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Allgemeine Schulungsbedingungen für E-Learning und Live-Online-Trainings
(Stand: Mai 2025)
§1 Geltungsbereich
(1) E-Learnings sind digitale Lernformate, bei denen Lerninhalte in der Regel asynchron (zeitunabhängig) über digitale Medien bereitgestellt werden. Online-Trainings sind digitale Trainings, die in der Regel synchron (in Echtzeit) stattfinden und live von einem Trainer oder Coach begleitet werden. E-Learning und Online-Trainings werden im Folgenden auch gemeinsam als Bildungsangebote bezeichnet. Diese AGB gelten für die Bildungsangebote der PlanET Biogastechnik GmbH (nachfolgend auch „Veranstalter“ oder „PlanET“ genannt).
(2) Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung und werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Veranstalter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§2 Vertragsschluss
(1) Die vom Veranstalter veröffentlichten Beschreibungen von Bildungsangeboten stellen kein verbindliches Angebot dar. Sie sind vielmehr als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Besteller zu verstehen.
(2) Der Besteller erklärt mit seinem Angebot, dass er zu dem im Schulungsangebot genannten Kundenkreis gehört und die für die Veranstaltung benannte Person (Teilnehmer) das 18. Lebensjahr vollendet hat. Das Schulungsangebot von PlanET richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die weder mit PlanET noch mit einem mit PlanET gemäß §§ 15 – 19 AktG verbundenen Unternehmen im Wettbewerb stehen. Sofern der Besteller bei der Bestellung nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass er möglicherweise ein entsprechender Wettbewerber ist, begründet dies ein außerordentliches Kündigungsrecht für PlanET und ggf. Schadensersatzansprüche.
(3) Vor Vertragsabschluss kann das Bildungsangebot von PlanET jederzeit zurückgezogen oder geändert werden.
§ 3 Leistungsumfang und Pflichten des Vertragspartners
(1) Dem Bildungsangebot liegen der Programminhalt, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die anerkannten Regeln der Technik zugrunde. Aussagen und Erläuterungen zum Bildungsangebot verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft. Eine Gewähr für den Lernerfolg, das Erreichen bestimmter Qualifikationen oder sonstiger individueller Ziele wird nicht übernommen. Der Veranstalter behält sich vor, Inhalte oder Abläufe aufgrund eines wichtigen Grundes zu ändern, sofern dadurch das Schulungsziel nicht gefährdet wird.
(2) Die Teilnahmegebühr beinhaltet den Zugang zu dem gebuchten Bildungsangebot für den Teilnehmer sowie die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung, die nur mit Zustimmung von PlanET zu Werbezwecken verwendet werden darf. Das Bildungsangebot darf nur im Rahmen des Bildungszwecks genutzt werden. Eine darüberhinausgehende Nutzung begründet einen außerordentlichen Kündigungsgrund und ggf. Schadensersatzansprüche. Soweit ausdrücklich angeboten, umfasst das Bildungsangebot eine Lernerfolgskontrolle und eine Prüfung. Das urheberrechtlich geschützte Bildungsangebot darf ohne Zustimmung nicht vervielfältigt oder verbreitet werden, auch nicht auszugsweise. Das Mitschneiden, Filmen oder jede sonstige Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt.
(3) Die E-Learning-Kurse stehen im gebuchten Zeitraum grundsätzlich an sieben Tagen in der Woche jeweils 24 Stunden zur Verfügung, wobei eine Verfügbarkeit von 95 % bezogen auf das Kalenderjahr garantiert wird. Die Verfügbarkeit wird nach der folgenden Formel berechnet: Verfügbarkeit = (Gesamtzeit – Gesamtausfallzeit) / Gesamtzeit. Die Online-Schulungen stehen ausschließlich zu den gebuchten Terminen zur Verfügung. Für den Fall, dass eine Online-Schulung aufgrund von Störungen des Internets, die nicht von PlanET zu vertreten sind, nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden kann, wird PlanET die fehlenden Schulungsinhalte im Rahmen eines Ersatztermins, der möglichst zeitnah angesetzt wird, vermitteln.
(4) Der Zugang zu den Bildungsangeboten erfolgt in der Regel im Wege der Datenfernübertragung mittels der zur Verfügung gestellten Zugangsdaten. Der Veranstalter kann eine Zwei-Faktor-Authentifizierung vorschreiben. Für die technischen Voraussetzungen des Zugangs zum Bildungsangebot ist der Vertragspartner verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen und steht dafür ein, dass der Teilnehmer die Zugangsdaten und Passwörter geheim hält und nur im Rahmen des gebuchten Bildungsangebots verwendet.
(5) Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von acht Kalendertagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug und unter Angabe der Rechnungs- sowie Kundennummer auf das in der Rechnung angegebene Konto des Veranstalters zu überweisen.
§ 4 Mängel und Haftung
(1) Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem Veranstalter Mängel oder Schäden unverzüglich schriftlich und in nachvollziehbarer Form anzuzeigen. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Mangel unverzüglich zu beheben, soweit er nicht geringfügig oder nicht von ihm zu vertreten ist.
(2) Ein Anspruch auf Schadensersatz ist bei der Verletzung von Kardinalpflichten der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, der im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als mögliche Folge der Vertragsverletzung typisch und vorhersehbar war (typischerweise vorhersehbarer Schaden). Ansonsten ist die Haftung des Veranstalters auf Schadens- und Aufwendungsersatz auf die 3-fache Höhe der jeweiligen Teilnahmegebühr beschränkt.
(3) Die Haftungsbeschränkungen in Nr. 4 (2) finden keine Anwendung, soweit ein Schaden auf Arglist, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der gesetzlichen Vertreter des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht oder für deren Erfüllung der Veranstalter eine Garantie übernommen hat. Ferner sind sie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz nicht anzuwenden.
(4) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
§ 5 Beendigung von Verträgen, Downloads, Stornierung, Kündigung, Nichtnutzung
Bei Stornierungen, die bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich beim Veranstalter eingehen, werden 50 % der Teilnahmegebühr fällig. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist vor Beginn der Veranstaltung möglich, sofern der Ersatzteilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Etwaige Rücktrittsrechte des Teilnehmers gehen vor. Außerordentliche Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Die Kursgebühren werden auch dann in vollem Umfang fällig, wenn der Teilnehmer das Bildungsangebot nicht oder nur teilweise nutzt.
§ 6 Kursabsage durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich vor, wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl, der Erkrankung der Lehrkräfte oder eines sonstigen wichtigen Grundes die Bildungsmaßnahme abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet. Die betroffenen Teilnehmer werden umgehend informiert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Bei höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Durchführung der Schulung; beide Parteien sind in diesem Fall zur Vertragskündigung berechtigt.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Gescher.
(3) Die Datenschutzerklärung der PlanET Biogastechnik GmbH ist unter https://planet-biogas.com/de/datenschutzerklaerung/ abrufbar.