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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vor-Ort-Schulungen
(Stand: Mai 2025)
§1 Geltungsbereich
(1) Vor-Ort-Schulungen sind Präsenzformate, bei denen Lerninhalte durch eine Lehrperson an einem bestimmten Ort vermittelt werden. Diese Schulungen – im Folgenden auch Bildungsangebote genannt – können in firmeneigenen Schulungsräumen, in Schulungsräumen Dritter oder direkt auf technischen Anlagen und Baustellen stattfinden. Ergänzend können Leistungen per Datenfernübertragung erbracht werden. Diese AGB gelten für entsprechende Bildungsangebote der PlanET Biogastechnik GmbH (nachfolgend auch „Veranstalter“ oder „PlanET“ genannt).
(2) Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung und werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen der Veranstalter nicht ausdrücklich widerspricht.
§2 Vertragsschluss
(1) Die vom Veranstalter veröffentlichten Beschreibungen von Bildungsangeboten stellen kein verbindliches Angebot dar. Sie sind vielmehr als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Besteller zu verstehen.
(2) Der Besteller erklärt mit seinem Angebot, dass er zu dem im Schulungsangebot genannten Kundenkreis gehört und die für die Veranstaltung benannte Person (Teilnehmer) das 18. Lebensjahr vollendet hat. Das Schulungsangebot von PlanET richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die weder mit PlanET noch mit einem mit PlanET gemäß §§ 15–19 AktG verbundenen Unternehmen im Wettbewerb stehen. Sofern der Besteller bei der Bestellung nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass möglicherweise ein entsprechender Wettbewerber ist, begründet dies ein außerordentliches Kündigungsrecht für PlanET und ggf. Schadensersatzansprüche.
(3) Vor Vertragsabschluss kann das Bildungsangebot von PlanET jederzeit zurückgezogen oder geändert werden.
§3 Leistungsumfang und Pflichten des Vertragspartners
(1) Dem Schulungsangebot liegen der angekündigte Programminhalt, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie die anerkannten Regeln der Technik zugrunde. Ohne eine ausdrückliche Vereinbarung über den Transport oder die Unterkunft hat der Vertragspartner/Teilnehmer selbst für den Transport oder die Unterkunft zu sorgen. Aussagen und Erläuterungen zum Bildungsangebot verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft. Eine Gewähr für den Lernerfolg, das Erreichen bestimmter Qualifikationen oder sonstiger individueller Ziele wird nicht übernommen. Der Veranstalter behält sich vor, Inhalte, Abläufe oder Dozenten aufgrund eines wichtigen Grundes zu ändern, sofern dadurch das Schulungsziel nicht gefährdet wird.
(2) Die Teilnahmegebühr beinhaltet den Zugang zu dem gebuchten Bildungsangebot für den Teilnehmer sowie die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung, die nur mit Zustimmung von PlanET zu Werbezwecken verwendet werden darf. .Das Bildungsangebot darf nur im Rahmen des Bildungszwecks genutzt werden. Eine darüberhinausgehende Nutzung begründet einen außerordentlichen Kündigungsgrund und ggf. Schadensersatzansprüche. Soweit ausdrücklich angeboten, umfasst das Bildungsangebot eine Lernerfolgskontrolle und eine Prüfung.
(3) Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme zu schaffen.
(4) Bei Schulungen auf technischen Anlagen und Baustellen wird der Vertragspartner sicherstellen, dass der Teilnehmer allgemein im Sicherheits- und Gesundheitsschutz im Vorhinein unterwiesen wurde. Der Vertragspartner hat dem Teilnehmer die im Bildungsangebot beschriebene Schutzausrüstung bereitzustellen. Missachtet der Teilnehmer Weisungen des Veranstalters in Bezug auf den Sicherheits- und Gesundheitsschutz grob oder wiederholt oder verfügt er nicht über die im Bildungsangebot beschriebene Schutzausrüstung, kann der Veranstalter den Vertrag außerordentlich kündigen und den Teilnehmer vom Betriebsgelände verweisen. Weder ein Transport des Teilnehmers noch die Erstattung des Teilnehmerbeitrages wird in diesem Fall vom Veranstalter geschuldet.
(5) Bei manchen Bildungsangeboten werden Teile im Wege der Datenfernübertragung mittels Zugangsdaten zur Verfügung gestellt. In diesem Fall gilt ergänzend das Folgende:
Die E-Learning-Kurse stehen im gebuchten Zeitraum grundsätzlich an sieben Tagen in der Woche jeweils 24 Stunden zur Verfügung, wobei eine Verfügbarkeit von 95 % bezogen auf das Kalenderjahr garantiert wird. Die Verfügbarkeit wird nach der folgenden Formel berechnet: Verfügbarkeit = (Gesamtzeit – Gesamtausfallzeit) / Gesamtzeit. Die Online-Schulungen stehen ausschließlich zu den gebuchten Terminen zur Verfügung. Für den Fall, dass eine Online-Schulung aufgrund von Störungen des Internets, die nicht von PlanET zu vertreten sind, nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden kann, wird PlanET die fehlenden Schulungsinhalte im Rahmen eines Ersatztermins, der möglichst zeitnah angesetzt wird, vermitteln.
Der Zugang zu den Bildungsangeboten erfolgt in der Regel im Wege der Datenfernübertragung mittels der zur Verfügung gestellten Zugangsdaten. Der Veranstalter kann eine Zwei-Faktor-Authentifizierung vorschreiben. Für die technischen Voraussetzungen des Zugangs zum Bildungsangebot ist der Vertragspartner verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen und steht dafür ein, dass der Teilnehmer die Zugangsdaten und Passwörter geheim hält und nur im Rahmen des gebuchten Bildungsangebots verwendet.
(6) Die bereitgestellten Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für eigene Zwecke verwendet werden. Alle Rechte an den Schulungsinhalten verbleiben beim Veranstalter oder den jeweiligen Rechteinhabern. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder gewerbliche Nutzung ist unzulässig. Die Fertigung von Bildaufnahmen oder Tonaufnahmen ist nur nach Zustimmung des Veranstalters erlaubt. Der Vertragspartner stellt sicher, dass unerlaubt gemachte Aufnahmen nebst Vervielfältigungen gelöscht werden. Der Teilnehmer ist zur Löschung verpflichtet.
(7) Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von acht Kalendertagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug und unter Angabe der Rechnungs- sowie Kundennummer auf das in der Rechnung angegebene Konto des Veranstalters zu überweisen.
§4 Mängel und Haftung
(1) Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem Veranstalter Mängel oder Schäden unverzüglich schriftlich und in nachvollziehbarer Form anzuzeigen. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Mangel unverzüglich zu beheben, soweit er nicht geringfügig oder nicht von ihm zu vertreten ist. Eine Gewähr für den Lernerfolg, das Erreichen bestimmter Qualifikationen oder sonstiger individueller Ziele wird nicht übernommen.
(2) Ein Anspruch auf Schadensersatz ist bei der Verletzung von Kardinalpflichten der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, der im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als mögliche Folge der Vertragsverletzung typisch und vorhersehbar war (typischerweise vorhersehbarer Schaden). Ansonsten ist die Haftung des Veranstalters auf Schadens- und Aufwendungsersatz auf die 3-fache Höhe der jeweiligen Teilnahmegebühr beschränkt.
(3) Die Haftungsbeschränkungen in Nr. 4 (2) finden keine Anwendung, soweit ein Schaden auf Arglist, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der gesetzlichen Vertreter des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht oder für deren Erfüllung der Veranstalter eine Garantie übernommen hat. Ferner sind sie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz nicht auszuwenden.
(4) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
§5 Stornierung, Kündigung und Nichtnutzung
Bei Stornierungen, die bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich beim Veranstalter eingehen, werden 50 % der Teilnahmegebühr fällig. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist vor Beginn der Veranstaltung möglich, sofern der Ersatzteilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Etwaige Rücktrittsrechte des Vertragspartners gehen vor. Außerordentliche Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Die Kurgebühren werden auch dann in vollem Umfang fällig, wenn der Teilnehmer das Bildungsangebot nicht oder nur teilweise nutzt.
§6 Kursabsage durch den Veranstalter und Durchführung der Veranstaltung
1) Der Veranstalter behält sich vor, wegen eines Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl, der Erkrankung der Lehrkraft oder eines sonstigen wichtigen Grundes die Bildungsmaßnahme abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet. Der Vertragspartner wird darüber umgehend informiert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2) Der Veranstalter behält sich vor, Präsenzveranstaltungen ggf. als Live-Online-Veranstaltung durchzuführen oder den Veranstaltungsort zu ändern. Eine solche Änderung wird rechtzeitig, spätestens jedoch 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn, dem Vertragspartner bekannt gegeben. Der Vertragspartner hat in diesem Fall die Möglichkeit, kostenfrei von der Veranstaltung zurückzutreten oder kostenfrei umzubuchen. Der Vertragspartner ist für die Information des Teilnehmers verantwortlich.
§7 Schlussbestimmungen
(1) Bei höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Durchführung der Schulung; beide Parteien sind in diesem Fall zur Vertragskündigung berechtigt.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Gescher.
(3) Die Datenschutzerklärung der PlanET Biogastechnik GmbH ist unter https://planet-biogas.com/de/datenschutzerklaerung/ abrufbar.