Die politische Diskussion um das deutsche Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz, GEG) geht in eine neue Runde. Nachdem die Reform von 2023 vorsah, dass neu installierte Heizungen künftig zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, wird aktuell über Anpassungen und eine stärkere Technologieoffenheit im Wärmemarkt diskutiert. Im Rahmen kommunaler Wärmeplanung und regionaler Energiekonzepte kann regional erzeugte Bioenergie dabei Versorgungssicherheit, Klimaschutz und lokale Wertschöpfung miteinander verbinden.
Der Hintergrund: Der Gebäudesektor gehört weiterhin zu den Bereichen, in denen Deutschland seine Klimaziele nur schwer erreicht. Gleichzeitig sind Heizsysteme langfristige Investitionen – sie bleiben oft 20 bis 30 Jahre oder länger im Einsatz. Entscheidungen über neue Heiztechnologien haben daher langfristige Auswirkungen auf die Emissionsentwicklung.
In der aktuellen politischen Debatte wird zunehmend darüber gesprochen, neben elektrischen Lösungen wie Wärmepumpen auch erneuerbare Gase stärker einzubeziehen. Dabei rückt insbesondere Biomethan aus Biogas in den Fokus. Ein zentraler Vorteil liegt darin, dass Biomethan über das bestehende Gasnetz genutzt werden kann und damit vor allem im Gebäudebestand eine pragmatische und kurzfristig verfügbare Möglichkeit bietet, Emissionen zu reduzieren. Dabei ist es schneller verfügbar und günstiger als z.B. Wasserstoff.
Im Eckpunktepapier zum „Gebäudemodernisierungsgesetz“ von CDU und SPD heißt es: „Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Voraussetzung ist, dass diese ab 01.01.2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen („Bio-Treppe“). Wird also eine Gas- oder Ölheizung ab Inkrafttreten ausgetauscht, ist die neue Heizung zu einem aufwachsenden Anteil mit klimafreundlichen Brennstoffen wie Biomethan und synthetischem Treibstoff (Bio-Treppe) zu betreiben. Ab 01.01.2029 muss dieser Anteil bei mindestens 10 Prozent liegen, den weiteren Anstieg bis 2040 legen wir in drei Schritten im Gesetz fest.“
Ebenfalls möchte die Koalition eine generelle Grüngas-/ Grünölquote einführen, die bei den Inverkehrbringern von Erdgas und Heizöl ansetzt. Leider sind im Eckpunktepapier andere Sektoren, insbesondere Industrie und Gewerbe, ausgenommen. Die entsprechende Quote soll bilanziell erfüllt werden. Sie wird 2028 in Höhe von bis zu einem Prozent starten und in einem hochlaufenden Pfad so ausgestaltet, dass diese einen zusätzlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leistet. Mit der Einführung der Quote sollen bis 2030 insgesamt mindestens zwei Mio. Tonnen CO2 eingespart werden. Diese Grüngas /Grünölquote soll auf die Bio-Treppe angerechnet werden.
Es ist erwartbar, dass die „Bio-Treppe“ und die „Grüngasquote“ zu einer höheren Nachfrage an Biomethan führen wird. Das ist sicher ein gutes Signal an die Branche und die Anlagenbetreiber, die zukünftig Biomethan erzeugen wollen.
Nun kommt es darauf an, wie aus dem Eckpunktepapier verabschiedete Gesetze werden. Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, in den nächsten Wochen einen Gesetzentwurf für das Gebäudeenergiegesetz im Kabinett zu beschließen. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens soll so erfolgen, dass das neue Gesetz vor dem 1.7.2026 in Kraft tritt.
Die Grüngasquote soll ebenfalls ein eigenes Gesetz bekommen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie soll zur konkreten Umsetzung bis zum Sommer 2026 Eckpunkte vorstellen.
Die Diskussion um das Heizungsgesetz zeigt damit vor allem eines: Die Transformation des Wärmemarktes ist eine Systemaufgabe, bei der unterschiedliche Technologien zusammenwirken müssen. Biogas und Biomethan können dabei einen wichtigen Beitrag leisten, um Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit miteinander zu verbinden.
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